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Baut jemand einen Unfall, weil sich die Strasse in schlechten Zustand befindet, darf er nicht darauf hoffen, dass das Land seinen Schaden zahlt. Es reicht völlig aus, wenn ein Schild vor der Gefahr von Schäden warnt. Die Verkehrssicherungspflicht wird somit gegenüber dem Fahrer nicht verletzt. ( Aktenzeichen: 5 O 793/07 Landgericht Osnabrück) Ein Motorradfahrer hatte in einer lang gezogenen Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Bei schlechten Strassenzustand rutschte er mit dem Motorrad auf die Gegenfahrbahn und stieß mit einem Auto zusammen. Die Maschine hatte einen Totalschaden. Eine Klage zum Schadenersatz wurde beim Landgericht abgewiesen. Der Strassenzustand war auf der Unfallstrecke bei entsprechender Ausschilderung auch gut erkennbar. Somit muss die Fahrweise entsprechend angepasst werden. Das Bundesland sei verpflichtet, die Strassen so herzustellen und zu erhalten, dass sie keine unvorhersehbaren Gefahren bergen. Das Gericht entschied, es sei für das Bundesland wirtschaftlich nicht zumutbar, wegen kleinerer Schäden stets den ganzen Fahrbahnbelag zu erneuern.

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Das Land ist nur verpflichtet, solche Gefahren abzuwehren, mit denen die Verkehrsteilnehmer nicht rechnen müssten.

Quelle: Auszug Saarbrücker Zeitung

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