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Eine Trennung im Alter kann zu finanziellen Problemen führen. Wenn eine Scheidung im Alter ansteht, sollte man sich vorab über die finanzielle Absicherung informieren. Eine Unterhaltsverpflichtung entfällt nicht wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine Rente bezieht. Kommt er jedoch nach der Scheidung in Rente bekommt er den im Scheidungsverfahren festgestellte Versorgungsausgleich. Grundsätzlich ist aber, daß der Anspruch von Versorgungsausgleich keine Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen hat. Durch die Versorgungsausgleich wird allerdings die Summe der Unterhaltszahlung gemindert. Er befreit den unterhaltspflichtigen Ehepartner nicht dem anderen Ehepartner nicht bei dessen Erreichen der Altersgrenze.von der Unterhaltspflicht.Diese Verpflichtung  kann aber mit dem neuen Unterhaltsrecht zeitlich befristet oder sogar gesenkt werden.  Mit der Scheidung verfällt auch der Anspruch  auf Witwenrente. Es lohnt sich aber oft nicht die Scheidung hinauszuzögern, wenn man durch den Versorgungsausgleich eine höhere Rente erhält.  Bezieht aber bei der Scheidung der ausgleichpflichtige Partner bereits eine Rente, so bekommt er diese solange ungekürzt  ausgezahlt, bis der andere Partner ebenfalls erhält. Besteht allerdings ein hoher Altersunterschied, sollte man überlegen, ob im Falle der Unterhaltspflicht nicht freiwillig Unterhalt zahlen und somit in den vollen Genuß der Rentenzahlung zu kommen. </font></p> Quelle  SZ Zeitung.

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