Reifenpanne - Kaskoschutz
Montag 5. Januar 2009 von Gaby Schäfer
Hat man bei einer Reifenpanne Kaskoschutz? Ihnen platzt während einer Autofahrt ein Reifen und verursacht weitere Schäden, sind sie nun durch die Kaskoversicherung abgedeckt oder nicht? Da eine Reifenpanne kein Unfallschaden ist, greift die Kaskoversicherung nicht. Deshalb muß auch die Versicherung nicht für den Schaden an ihrem Fahrzeug aufkommen, da es sich um einen Betriebsschaden handelt. Diese Entscheidung fällte das Amtsgericht Düren unter dem AZ 45 C 113/07 . Dort hatte ein Autofahrer geklagt, weil ihm auf der Autobahn ein Reifen seines Wohnwagenanhängers platzte. Dabei riß über dem geplatzten Reifen auch das Abdeckblech ab und beschädigte die dort liegende Kabeln. Die KFZ Vollkasko- Versicherung des Autobesitzers weigerte sich den Schaden zu begleichen und bekam dort recht. Denn laut Richter deckt eine Kaskoversicherung nur die Schäden ab, welche durch Unfall entstanden sind.
Quelle: Sächsische Zeitung
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