Rechtsschutzversicherung

Dienstag 20. Mai 2008 von Gaby Schäfer

Die Rechtsschutzversicherung uebernimmt die Kosten fuer einen versicherten Rechtsstreit. Dazu gehören Anwaltskosten, Sachverständigenkosten und Gerichtskosten. Sie ist eine der weniger wichtigen Versicherungen. Wie bei anderen Versicherungen ist ein Rechtsstreit kein unvorhergesehenes Ereignis. Eine Geldstrafe oder Zahlung zu der man in einen Prozess verurteilt werden kann, uebernimmt die Versicherung nicht. Viele Bereiche sind in der Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar. Dazu gehoeren Erbrecht und Familienrecht. Bei einen Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn und während der dreimonatigen Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch. Versichert sind die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen tritt die Haftpflicht ein. Es sollte eine hohe Selbstbeteiligung gewählt werden, da es wenig Sinn macht, sich um kleine Sachen zu streiten. Das Wichtigste ist der Schutz fuer Prozesse um große Summen. Mit Eintritt in das Rentenalter bieten viele Versicherungen einen

Seniorentarif an, da ein Berufsrechtsschutz nicht mehr notwendig ist.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 20. Mai 2008 um 23:09 und abgelegt unter allgemeine Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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