Private Rechtsschutzversicherung
Freitag 29. Februar 2008 von Gaby Schäfer
Eine Rechtsschutzversicherung wird abgeschlossen für Berufsrechtschutz, Verkehrsrechtschutz, Rechtschutz für Haus- oder Wohnungseigentümer. Diese Sparten werden am meisten versichert.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen versicherten Rechtsstreit. Dazu
gehören Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, und Gerichtskosten. Sie ist eine der weniger wichtigen Versicherungen. Wie bei anderen Versicherungen ist ein Rechtsstreit kein unvorhergesehenes Ereignis. Eine Geldstrafe oder Zahlung zu der man in einen Prozess verurteilt werden kann, übernimmt die Versicherung nicht. Viele Bereiche sind in der Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar.
Dazu gehören Erbrecht und Familienrecht zum Beispiel bei Scheidung muss der Versicherungsbeginn drei Jahre zurückliegen. Bei einen Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn und während der dreimonatigen Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch.
Versichert sind die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen tritt die Haftpflichtversicherung ein. Es sollte eine hohe Selbstbeteiligung gewählt werden, da es wenig Sinn macht, sich um kleine Sachen zu streiten. Das Wichtigste ist der Schutz für Prozesse um große Summen. Mit Eintritt in das Rentenalter bieten viele Versicherungen einen Seniorentarif an, da ein Berufsrechtsschutz nicht mehr notwendig ist.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 29. Februar 2008 um 13:38 und abgelegt unter allgemeine Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.























