Mit dem Neuwagen in eine freie Werkstatt, das war bisher meist mit dem Garantieverlust gleichzusetzen. Jetzt kann die Werkstatt frei gewählt werden. Bei Garantiearbeiten sollte aber trotzdem die Fachwerkstatt vorgezogen werden. Eine EU-Festlegung von 2002 ist jetzt auch in Deutschland in Kraft getreten. ( Kfz-GVO 1400/2002 ) Ein besserer Wettbewerb beim Service, Ersatzteile und Reparatur soll damit gewährleistet werden. Es war einfach nicht mehr vertretbar für den gesamten Garantiezeitraum bzw. Gewährleistungszeitraum grundsätzlich an die Markenwerkstatt zu binden. Ein Werkstattwechsel von den Autobesitzern erfolgte meist erst nach etwa drei bis vier Jahren. Viele sind genau so gut und sogar meist noch preiswerter. Werden bei der Inspektion Originalteile verwendet und Wartungspläne der Hersteller genau eingehalten, geht die Garantie nicht verloren, wenn eine Werkstatt des Vertrauens gewählt wird. Bei Garantiefällen und Rückrufaktionen muss trotzdem die Fachwerkstatt aufgesucht werden. Autofahrern sollte auch klar sein, nicht in jeder freien Werkstatt ist die Wartung aller Automarken möglich. Dafür ist teure Technik notwendig. Eine laufende Weiterbildung bei der schnellen technischen Entwicklung ist immer notwendig. Wer zum Beispiel ein Fahrzeug mit Spitzentechnologie fährt, dem ist wohl eher die Fachwerkstatt der jeweiligen Automarke zu empfehlen.