Unfallversicherung

Donnerstag 22. April 2010 von Gaby Schäfer

Oft kommt es vor, dass Erwerbstätige auf Grund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Fast alle Versicherungen werden einen Abschluss ablehnen oder einen hohen Zuschlag verlangen. Somit ist eine Unfallversicherung sehr wichtig, um jeden Tag 24 Stunden weltweit abgesichert zu sein. Durch eine Kapitalzahlung oder einer Rente ersetzt sie den Verlust der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei einen dauerhaften Schaden nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit. Bei der Unfallversicherung wird die Invalidität und der Tod versichert. Nach dem Grad der Invalidität wird ein Prozentsatz der Invaliditätssumme festgelegt. Bei der Unfallversicherung sollte eine Progression vereinbart werden. Die Grundversicherungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden. Dadurch kann auch bei geringer Invalidität, die auch eine erhebliche Beeinträchtigung bedeuten kann, eine angemessene Entschädigung gezahlt werden. Bei dem Ernährer der Familie sollte sich die Invaliditätssumme nach dem Einkommen und dem Alter richten. Die Prämien werden in der Regel nach zwei Gefahrengruppen berechnet.

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Die Überraschung kommt per Post

Freitag 16. April 2010 von Gaby Schäfer

Aus Versehen mal einen Hit „gezogen“ - das zählt heute nicht mehr. Manchem Nutzer wäre es mittlerweile viel lieber, der PC könnte Kaffee kochen oder die Steuererklärung erstellen. Die Gefahr von verführerischen Online – Angeboten ist viel größer. Immer mehr Nutzer erhalten auf dem Postweg Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht. Noch immer gibt es den Irrglauben, alles was sich zum Herunterladen eignet, sei zum Nulltarif: Musik, Computerspiel, Filme. Eine Internettauschbörse bietet so cool und unverbindlich oft viel an, was das Herz begehrt. Dort aber hängt der Hammer. Die Angebotene Software muss auf dem PC installiert werden. Diese legt für die künftigen Dateien einen neuen Ordner an, eine so genannte InBox. Diese öffnet sich bei jeden weiteren Download und bietet für diesen Zeitraum anderen Nutzern das bereits gespeicherte Musikrepertiore an. Darin liegt aber die juristische Tücke. Der Vorgang des Herunterladens ist strafrechtlich ohne Belang, das bereitstellen urheberrechtlich geschützten Titel an Dritte steht allerdings unter Strafe. Das machen sich Anwälte im Auftrag der Rechtsinhaber agieren zu Nutze. Mit Hilfe von Softwarespezialisten lassen sich die IP Adressen der Tauschbörsianer feststellen. Der Anwalt stellt dann Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ist nun verpflichtet zu reagieren und bei dem jeweiligen Internetprovider die individuellen Nutzerdaten zu ermitteln. Mit der EU - weiten Neufassung des Urhebergesetzes wird das Surfen und Nutzen von Internettauschbörsen noch um einige Zacken schärfer. Meist erhalten über die Rechtslage unwissende junge Leute gepfefferte Abmahnungen wegen Bagatellvergehen. Das betrifft auch die Verwendung von Logo, Bilder, Stadtplan und Zeichnung. So eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Sonst droht eine einstweilige Verfügung durch das Gericht und weitere Kosten. Die Verbraucher sollten aber auch ernst nehmen, dass die Urheber geistiger Werke damit ihren Lebensunterhalt verdienen.

Quelle: Wochenkurier

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