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Die Fahrzeugversicherung wird gegliedert in Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung . Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung enthalten. Wie in der Kfz Haftpflichtversicherung erfolgt auch hier eine Einstufung der Fahrzeuge nach Regionen und Typklasse. Im „Versicherungsdschungel“ gibt es auch hier genügend Beitragszuschläge und Schadensfreiheitsrabatte. Kasko – Rabatte (ABS, Alarmanlage, Wegfahrsperren, Aufspürsysteme) Für eine Beitragsminderung ist eine Selbstbeteiligung möglich. Generell wird nur nach Zeitwert entschädigt. Der Zeitwert wird ermittelt aus den Anschaffungskosten und einer üblichen Gebrauchsdauer. Eine Neuwagen Entschädigung ist nur möglich bis 1000 km bzw. bis zu einem Alter von höchstens zwei Monaten. Bei einer Teilkaskoversicherung wird das nötige Geld gezahlt für ein Ersatzfahrzeug oder für die notwendige Reparatur. Der Schaden muss entstanden sein durch Brand, Diebstahl, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Glas oder Haarwild.

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Die Vollkaskoversicherung ersetzt auch einen selbstverschuldeten Unfallschaden, bei Fahrerflucht oder Beschädigung durch Unbekannte. Autoversicherungsverträge können meist mit einer Frist von einen Monat zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen. Achten Sie bei einen Wechsel auf die unterschiedlichen Rückstufungen bei einen Schaden der einzelnen Gesellschaften.

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