Grundlagen der Haftpflichtversicherung
Montag 5. November 2007 von Gaby Schäfer
Jeder Bürger ist von Gesetzes wegen für einen verursachten Schaden zum Schadenersatz verpflichtet. Ohne Haftpflichtversicherung kann es schnell zum finanziellen Ruin des Schädigers führen. Es besteht Haftung mit dem gesamten Vermögen bis zur Pfändungsgrenze. Auch das Einkommen kann gepfändet werden. Nur mit einer Haftpflichtversicherung lässt sich so ein hohes Risiko vermeiden. Bei der Privathaftpflichtversicherung besteht Schutz für fahrlässige Schäden im privaten Bereich. In der Regel können der Ehepartner und die Kinder bis zum Ausbildungsende mitversichert werden. Auch der Partner bei einer Lebensgemeinschaft kann kostenlos mitversichertwerden. Im Versicherungsvertrag sollte dazu ein Vermerk vorhanden sein.
Kinder unter sieben Jahren können nicht haftbar gemacht werden. Bei Kinder im Straßenverkehr besteht sogar erst eine Haftung ab zehn Jahren. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht der Kinder nicht verletzen wehrt der Haftpflichtversicherer Schadenersatzansprüche ab. Im Streitfall auch vor Gericht
Deutsche Familienversicherung
Haftpflichtversicherungshöhe
Vermögensschadenhaftpflicht und Amtshaftpflicht
In der Privathaftpflichtversicherung sollte die Mindestversicherungssumme drei Millionen betragen
pauschal für Sach- und Personenschäden. Für BdV-Mitglieder sind günstige Gruppenverträge möglich. Deckungssummen von drei – fünf oder zehn Millionen sind möglich ab 30 Euro Jahresbeitrag.150Euro Selbstbeteiligung sind Vertragsinhalt.
Für einen geringen Zuschlag können Beamte eine Amtshaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen. Für Lehrer im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflichtversicherung möglich als Zusatz in der Privathafthaftpflicht.
Gegen Regressansprüche der Dienststelle bei Vermögensschäden können Beamte über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Tierhalterhaftpflicht Selbst wenn kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist, haften Halter von Hunden, Pferden
und anderen Nutztieren. Somit ist unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht zu empfehlen. Katzen
und Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Bootshaftpflichtversicherung
Bootseigentümer sollten für den Fall einer Schadenzufügung diese Versicherung abschließen.
Für Surfer ist auch eine Surfbretthaftpflichtversicherung möglich.
Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht Häuser und Grundstücke müssen in einen gefahrenfreien und verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Der Eigentümer kann für Schäden haftbar gemacht werden. Bei selbstbewohnten Einfamilienhaus bietet die Privathaftpflicht ausreichend Schutz.
Für unbebaute Grundstücke und vermietete Häuser sollte eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
abgeschlossen werden.
Besitzer von Eigentumswohnungen sollten ebenfalls eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
abschließen. Da sie auch Gemeinschaftseigentum haben, besteht keine Absicherung in der Privathaftpflicht.
Oeltank-Gewässerschaden-Haftpflicht Bei Betreibern von Heizöltank oder Öltank besteht die Gefährdung von Grundwasser und Gewässern. Wird der Tank regelmäßig kontrolliert? Wie ist der Tank gelagert? Ist in der Nähe ein
ein Trinkwasserschutzgebiet? Ein Liter Heizöl kann Millionen Liter Wasser verseuchen. Sie haften nach dem Gesetz für alle Schäden. Gefahrenabwendung (Abriss von Gebäuden, Erdaushub usw.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 5. November 2007 um 19:32 und abgelegt unter allgemeine Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
























Freitag 16. Mai 2008 um 12:48
[...] Oft muss der Verursacher dann den Rest seines Lebens an dieser Schuld zahlen. Insofern ist die Bootshaftpflichtversicherung eine unverzichtbare Versicherung, auch wenn sie, anders als im Straßenverkehr, nicht gesetzlich [...]