Erben und der Nachlass.

Samstag 17. November 2007 von Gaby Schäfer

Wenn man was zu vererben hat, und man Streit vermeiden will, worauf sollte man achten. Es sollte doch alles so einfach sein, man macht sein Testament und regelt damit wer nach dem Tode erben soll. Doch was ist wenn kein Testament vorliegt. Was passiert dann. In der Regel tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Doch wenn man das nicht will, braucht man in jedem Fall ein Testament. Am besten vor einem Notar, oder aber Sie schreiben es selbst. Die Betonung liegt auf selbst und muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein.
Und vor allen Dingen darf man das Datum und die Unterschrift nicht vergessen. Denn das Datum kann von grosser Wichtigkeit sein, wenn plötzlich weitere Testamente auftauchen. Dann gilt immer das zuletzt geschriebene. Was besagt das Erbschaftsrecht und wer bekommt was von der Erbschaft, Das Erbrecht besagt dass immer nach Rangfolge vererbt wird.
Erben 1. Ordnung sind die Kinder und deren Kinder – ergo die Enkel bzw. Urenkel.
Erben 2 Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Kinder, als Onkel, Tanten, u.s.w.
Erben 3. Ordnung sind die Grosseltern und deren Kinder
Erben 4. Ordnung sind die Urgrosseltern und deren Kinder.
Der Ehegatte spielt eine besondere Rolle, Ehepartner sind keine Verwandten, sondern erben unabhängig von der Erbfolge. Ehepartner erben neben den Erben der 1 Ordnung die Hälfte des Vermögens. Man kann den Ehepartner auch mittels Testament besser absichern. Doch das ist ein anderes Thema.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 17. November 2007 um 19:15 und abgelegt unter Familie. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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