Ob Weihnachtseinkauf, Geburtstag oder andere besondere Anlässe, immer wieder gibt es für den Verbraucher offene Fragen. Sie sollten dabei einige Regeln beachten. Ist beim verschenken eines Gutscheines keine Frist angegeben, verjährt er erst nach drei Jahren. Aber ein Gutschein für eine Veranstaltung ist verfallen, wenn er nicht genutzt wurde. Aktenzeichen 12 0 220 84/ 06 Bezahlen Sie an der Kasse einen höheren Preis, als im Schaufenster ausgeschildert ist der Preis zu zahlen, da der Vertrag an der Kasse zu Stande kommt. Allerdings lassen sich kulanter Kaufleute bei Widerspruch von hartnäckigen Kunden zumindest auf eine Preisreduzierung ein. Eine Anzahlung für einen Artikel muss nur geleistet werden, wenn es im Vertrag vereinbart wurde. Sie sind aber nicht verpflichtet so einem Vertrag abzuschließen. Der Händler sitzt bei den Vertragsbedingungen am längeren Hebel. Eine aufgerissene Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf. Bei nicht gebrauchsmäßigen Zustand der Verpackung kann der Händler Schadenersatz verlangen. Aktenzeichen 6 U 45/00 Bei Diebstahlverdacht darf nur die vom Marktleiter herbei gerufene Polizei in die Tasche gucken. Aktenzeichen VIII ZR 221/95 Auch Anspruch auf Reparatur oder Ersatzteillieferung besteht bei reduzierter Ware. Nur für einen bekannten Mangel kann kein Anspruch erhoben. Für Beschwerden ist der Händler der Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Das Durchblättern einer Zeitung verpflichtet nicht zum Kauf. Durchblättern bedeutet allerdings nicht Durchlesen.
Quelle: nach Sächsische Zeitung 13.12.08
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