Die Überraschung kommt per Post
Freitag 16. April 2010 von Gaby Schäfer
Aus Versehen mal einen Hit „gezogen“ - das zählt heute nicht mehr. Manchem Nutzer wäre es mittlerweile viel lieber, der PC könnte Kaffee kochen oder die Steuererklärung erstellen. Die Gefahr von verführerischen Online – Angeboten ist viel größer. Immer mehr Nutzer erhalten auf dem Postweg Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht. Noch immer gibt es den Irrglauben, alles was sich zum Herunterladen eignet, sei zum Nulltarif: Musik, Computerspiel, Filme. Eine Internettauschbörse bietet so cool und unverbindlich oft viel an, was das Herz begehrt. Dort aber hängt der Hammer. Die Angebotene Software muss auf dem PC installiert werden. Diese legt für die künftigen Dateien einen neuen Ordner an, eine so genannte InBox. Diese öffnet sich bei jeden weiteren Download und bietet für diesen Zeitraum anderen Nutzern das bereits gespeicherte Musikrepertiore an. Darin liegt aber die juristische Tücke. Der Vorgang des Herunterladens ist strafrechtlich ohne Belang, das bereitstellen urheberrechtlich geschützten Titel an Dritte steht allerdings unter Strafe. Das machen sich Anwälte im Auftrag der Rechtsinhaber agieren zu Nutze. Mit Hilfe von Softwarespezialisten lassen sich die IP Adressen der Tauschbörsianer feststellen. Der Anwalt stellt dann Anzeige gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ist nun verpflichtet zu reagieren und bei dem jeweiligen Internetprovider die individuellen Nutzerdaten zu ermitteln. Mit der EU - weiten Neufassung des Urhebergesetzes wird das Surfen und Nutzen von Internettauschbörsen noch um einige Zacken schärfer. Meist erhalten über die Rechtslage unwissende junge Leute gepfefferte Abmahnungen wegen Bagatellvergehen. Das betrifft auch die Verwendung von Logo, Bilder, Stadtplan und Zeichnung. So eine Abmahnung sollte ernst genommen werden. Sonst droht eine einstweilige Verfügung durch das Gericht und weitere Kosten. Die Verbraucher sollten aber auch ernst nehmen, dass die Urheber geistiger Werke damit ihren Lebensunterhalt verdienen.
Quelle: Wochenkurier
Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 16. April 2010 um 19:13 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
























Samstag 8. Mai 2010 um 06:10
Das mit dem Runterladen ohne zu bezahlen, private Tauschbörsen….alles so ne Sache. Wäre der Preis eines Titels nicht so teuer, weil die, die ihren Lebensunterhalt mit dem geistigen Eigentum verdienen, einen so hohen Lebensstandard haben müssen und jeder mitverdienen will, wäre manches einfacher. 10 Cent pro Titel aus dem Netz, das ist genug. Es fallen für den Producer keine Herstellungs - und Vertriebskosten an und diese Art des Downloadens erspart die Werbetour.
Noch immer ist die Mundpropagnada die beste. Ich finde aber auch, irgendwann sollte mit geistigem Eigentum in Verbindung mit Abkasssieren ein Riegel vorgeschoben werden. Ein Patent wird auch nach gewisser Zeit für alle nutzbar, nur das gesungene und gechriebene Wort nicht, dafür kassiert man ein Leben lang. Die Lobby kassieren Milliarden undtun alles dafür, das es so bleibt. 7 Jahre nach Erscheinen sollte Schluß sein damit ! Und noch etwas. Das Internet gehört heute zum Leben, zum Alltag dazu, rasende Entwicklung hat es hinter sich…..nur….die Abzockermaschen sind immer dieselben. Auch hier muß das Internetrecht überarbeitet werden, es kann nicht sein, das eine Berufssparte sich an der Unkenntnis junger Leute so extrem bereichert.
Es sind mittlerweile ganze Bürogemeinschaften auf Jagd nach Downloadsündern. Hartz 4 Empfänger sammeln die Daten als 1 € Jobber ?
Was mir leid tut ? Das wirkliche Recht bleibt auf der Strecke, das Gericht muß sich mit Bagatellfällen befassen, weil Anbwälte verdienen wollen. Ich finde, das gehört auch bestraft. Nichts ist so dehnbar wie das Recht obwohl es das nicht sein sollte. Ich habe mich vornehm ausgedrückt……ist ja auch mein geistiges Eigentum….hahahaha. Nun muß ich abwarten, ob darin nicht irgend jemand etwas Rechtsverletzendes findet…..
Samstag 8. Mai 2010 um 06:43
Das Folgende ist tatsächlich passiert. Tonträgerverkäufer listet 2003 bei großer Plattform eine englischsprachige CD, die bereits 1998 erschien. Diese CD wird unbehelligt 11 Jahre lang weltweit angeboten und verkauft. 2009 hat einer in D erkannt, das der 2. Titel auf der CD ein Angriff auf Schwule ist, zu Gewalt und Mord gegen diese aufruft und die CD kommt auf den Index. Richtig ! Die hätte gar icht erscheinen dürfen ! Sie erschien aber und 11 Jahre lang hat man damit gutes Geld verdient… und nun beginnt der Blödsinn… die Anbieter dieser CD werden vom Staatschutz angeklagt wegen Verbreitung dieser CD und Volksverhetzung. Ich kann es nicht wörtlich genau sagen. Tätererfassung mit Erkennungsdienst, Anklage, Anwalt, Prozeß, Anwaltskosten, Gerichtskosten, Strafe. Wofür ? Warum ? Warum nach 11 Jahren so eine Reaktion ? Und dann diese Drastik in den Maßnahmen ? Ich habe schon zig Mal versucht, die Indexliste im Netz zu finden. Es ist mir nicht gelungen. Warum wird der Verursacher nicht bestraft ? Weil er in England sitzt und deutsche Gerichte ihn nicht bestrafen können ? Warum ist vor Erscheinen in Deutschland niemandem aufgefallen, welche Art von Text sich auf der CD befindet ? Müßte man nicht die verklagen und bestrafen ? Auf meinen Staat kann ich mich nicht verlassen, weil die dafür zuständig sind ihre Arbeit nicht machen ? Die Schlange wird am Schwanz bestraft statt am Kopf ? Das finde ich gesetzwidrig und wäre ich unter den Angeklagten gewesen, ich hätte alle Anbieter dieser CD zusammen gebracht und ne Sammelklage gemacht und wäre bis zum Bundesgerichtshof marschiert, es kann doch nicht sein, was da passiert ist und noch passiert…..die Prozesse sind noch am Laufen. Ein Hinweis, diese CD aus dem Angbeot zu nehmen kam nie. Es wurde auch nicht veröffentlicht, für jederman einsehbar, das darf ich nicht mehr verkaufen. Was ist jetzt mit den Millionen Menschen, die diese CD besitzen ? Werden die jetzt auch erfaßt und abgestraft ? Bei Kartenzahlung kann man die Käufer ausfindig machen….
Ich habe das erzählt, was ich vom Betroffenen gehört habe….da kann einem der Glaube verloren gehen, wenn ers nicht schon wäre. Recht, wo bist Du ? Recht, was bist Du ?
Sollte jemand wissen, wo man eine Indexliste öffentlich einsehen kann, bitte mitteilen. DANKE.