Archiv für die 'Renten' Kategorie

Trennung im Alter, ist die Witwenrente weg?

Samstag 29. November 2008 von Gaby Schäfer

Eine Trennung im Alter kann zu finanziellen Problemen führen. Wenn eine Scheidung im Alter ansteht, sollte man sich vorab über die finanzielle Absicherung informieren. Eine Unterhaltsverpflichtung entfällt nicht wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine Rente bezieht. Kommt er jedoch nach derScheidung in Rente bekommt er den im Scheidungsverfahren festgestellte Versorgungsausgleich. Grundsätzlich ist aber, daß der Anspruch von Versorgungsausgleich keine Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen hat. Durch die Versorgungsausgleich wird allerdings die Summe der Unterhaltszahlung gemindert. Er befreit den unterhaltspflichtigen Ehepartner nicht dem anderen Ehepartner nicht bei dessen Erreichen der Altersgrenze.von der Unterhaltspflicht. Diese Verpflichtung  kann aber mit dem neuen Unterhaltsrecht zeitlich befristet oder sogar gesenkt werden.  Mit der Scheidung verfällt auch der Anspruch  auf Witwenrente. Es lohnt sich aber oft nicht die Scheidung hinauszuzögern, wenn man durch den Versorgungsausgleich eine höhere Rente erhält.  Bezieht aber bei der Scheidung der ausgleichpflichtige Partner bereits eine Rente, so bekommt er diese solange ungekürzt  ausgezahlt, bis der andere Partner ebenfalls erhält. Besteht allerdings ein hoher Altersunterschied, sollte man überlegen, ob im Falle der Unterhaltspflicht nicht freiwillig Unterhalt zahlen und somit in den vollen Genuß der Rentenzahlung zu kommen. </font></p>
Quelle  SZ Zeitung.

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Riesterrente

Samstag 26. Januar 2008 von Gaby Schäfer

Für das Alter vorsorgen mit der Riesterrente. Die Riesterrente ist der Renner, sie boomt, wie die Branche meldet. Die zusätzliche Vorsorge für das Alter ist unumgänglich und notwendig. Nur durch eine optimale Vorsorge kann auch im Alter ein sorgenfreies Leben ermöglicht werden. Was ist zu tun und für wen gilt das? Auch den Arbeitnehmer der nur gering verdient, lohnt sich die Riesterrente.

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Ist das Einkommen besonders niedrig, reichen alleine die Zulagen schon aus, um die Sparleistung von eins bis vier Prozent zu erlangen. Sie müssen jedoch einen Mindesteinlagenbeitrag leisten. Dieser Beitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder. Sie müssen jedoch einen Antrag auf Zulagen stellen, denn diese Zulagen zur Förderrente bekommen man nicht nach Vertragsabschluss automatisch. Diese müssen gesondert beantragt werden, immer zu Beginn des Jahres. Diese Anträge verschicken die Anbieter im Februar oder März. Sie müssen den Antrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Der Antrag muss spätestens zwei Jahre nach dem Jahr, für welches sie gezahlt haben, gestellt werden, sonst erlischt er. Deshalb ist es wichtig so früh wie möglich die Zulagen zu beantragen, denn sie bringt ihnen auch Zinsen. Sinnvoll ist es, damit es nicht vergessen wird einen Dauerauftrag einzurichten, damit die jährlichen Zahlungen nicht vergessen werden. Der Riestersparer muss der Zulagenstelle erlauben, sein Gehalt bei der Deutschen Rentenversicherung zu erfahren. Arbeitnehmer die keine Sozialversicherung haben, wie Beamte, müssen den Antrag bei ihrer Dienststelle melden. Die Riesterrente kann nicht abgetreten werden. Aber sobald Sie die Riesterrente in Anspruch nehmen im Alter ist sie steuerpflichtig, das heisst sie müssen dafür Steuern zahlen

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