Archiv für die 'Familie' Kategorie

Elterngeld

Samstag 29. Dezember 2007 von Gaby Schäfer

Ratgeber über das Elterngeld, Wer bekommt Elterngeld .Seit dem 1. Januar 2007 gibt es per Gesetz das Elterngeld. Der Hintergrund dieses Elterngeld ist, dass es jungen Eltern eine finanzielle Absicherung gibt, wenn ein Elternteil nicht arbeiten kann. Aber mit diesem Elterngeld müssen nicht nur Windeln bezahlt werden. Was bedeutet Elterngeld in welcher Höhe und wie lange wird das Elterngeld bezahlt? Das Elterngeld wird maximal 14 Monate bezahlt. Es werden 67 Prozent des weggefallenen Einkommen bezahlt,
fur Personen mit geringen Entgelt gibt es Extraprozente. Es werden monatlich zwischen 300 Euro und höchstens 1800 Euro gezahlt. Wer Elterngeld beantragen will, soll sich bei den Gemeindeverwaltungen informieren, der Antrag umfasst acht Seiten und man sollte genau darauf achten wo sie den Antrag stellen müssen. In einigen Bundesländern wird bei Bedarf ein weiterführendes Landeselterngeld gezahlt. Neben dem Elterngeld soll man nicht vergessen, nach der Geburt des Kindes Kindergeld zu beantragen. Es werden für das erste bis zum dritte Kind monatlich 154 Euro gezahlt und ab dem vierten Kind werden 179 Euro gezahlt. Das Kindergeld wird für Kinder die nach dem 31.12.2006 geboren wurden, wird bis zum 25. Lebensjahr bezahlt. Das Kindergeld muss bei den Arbeitsagenturen beantragt werden. Mutterschaftsgeld wird gezahlt von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt für berufstätige Mütter. Das entspricht dem durchschnittlichen Nettogehalt der vergangenen Monaten. Nach der Geburt wird dieses Gehalt mit dem Elterngeld verrechnet. Bei geringem monatlichen Einkommen werden zusätzliche finanzielle Leistungen gezahlt. Sinn und Zweck des Elterngelds ist , dass nach der Geburt eines Kindes das Einkommen eines Elternteils wegfällt und mit dem Elterngeld soll dieses Loch ausgeglichen werden.

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Erben und der Nachlass.

Samstag 17. November 2007 von Gaby Schäfer

Wenn man was zu vererben hat, und man Streit vermeiden will, worauf sollte man achten. Es sollte doch alles so einfach sein, man macht sein Testament und regelt damit wer nach dem Tode erben soll. Doch was ist wenn kein Testament vorliegt. Was passiert dann. In der Regel tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Doch wenn man das nicht will, braucht man in jedem Fall ein Testament. Am besten vor einem Notar, oder aber Sie schreiben es selbst. Die Betonung liegt auf selbst und muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein.
Und vor allen Dingen darf man das Datum und die Unterschrift nicht vergessen. Denn das Datum kann von grosser Wichtigkeit sein, wenn plötzlich weitere Testamente auftauchen. Dann gilt immer das zuletzt geschriebene. Was besagt das Erbschaftsrecht und wer bekommt was von der Erbschaft, Das Erbrecht besagt dass immer nach Rangfolge vererbt wird.
Erben 1. Ordnung sind die Kinder und deren Kinder – ergo die Enkel bzw. Urenkel.
Erben 2 Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Kinder, als Onkel, Tanten, u.s.w.
Erben 3. Ordnung sind die Grosseltern und deren Kinder
Erben 4. Ordnung sind die Urgrosseltern und deren Kinder.
Der Ehegatte spielt eine besondere Rolle, Ehepartner sind keine Verwandten, sondern erben unabhängig von der Erbfolge. Ehepartner erben neben den Erben der 1 Ordnung die Hälfte des Vermögens. Man kann den Ehepartner auch mittels Testament besser absichern. Doch das ist ein anderes Thema.

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