Archiv für die 'Auto' Kategorie

Winterreifen

Montag 2. Februar 2009 von Gaby Schäfer

Mit Sommerreifen im Winter riskieren Sie bei der Versicherung höhere Haftungsansprüche. Bei der Kasko kann sogar grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die Sicherheit sollte an erster Stelle stehen. Auch bei Allradantrieb sind Winterreifen notwendig um Probleme beim Lenken

AXA KFZ-Versicherung

und Bremsen zu vermeiden. Vier Millimeter Profil sollten mindestens vorhanden sein und Reifen nach spätestens zehn Jahren gewechselt werden. Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss. Die


Benutzung von Sommerreifen und Winterreifen ist auf jeden Fall besser. Wer im Winter kaum unterwegs ist, beziehungsweise für Wenigfahrer kann es die sinnvolle Lösung sein. Bei der Entscheidung für einen neuen Winterreifen sind die Testberichte des ADAC oder der Autozeitschriften empfehlenswert. Von gebrauchten Winterreifen ist abzuraten wenn Sie sich nicht gut auskennen. Auf dem Reifen sollte das Schneeflockensymbol vorhanden sein. Es ist gut für Wintersportler zu wissen, dass in Österreich Reifen unter vier Millimeter nicht als Winterreifen zählen. Komplett lackierte Alufelgen können auch im Winter gefahren werden. Bei polierten Alufelgen besteht die Gefahr, dass sie von Streumittel angegriffen werden. Im Handel gibt es jetzt schon polierte Alufelgen mit fünf Jahren Garantie. Das ist die beste Empfehlung.

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Reifenpanne - Kaskoschutz

Montag 5. Januar 2009 von Gaby Schäfer

Hat man bei einer Reifenpanne Kaskoschutz? Ihnen platzt während einer Autofahrt ein Reifen und verursacht weitere Schäden, sind sie nun durch die Kaskoversicherung abgedeckt oder nicht? Da eine Reifenpanne kein Unfallschaden ist, greift die Kaskoversicherung nicht. Deshalb muß auch die Versicherung nicht für den Schaden an ihrem Fahrzeug aufkommen, da es sich um einen Betriebsschaden handelt. Diese Entscheidung fällte das Amtsgericht Düren unter dem AZ 45 C 113/07 . Dort hatte ein Autofahrer geklagt, weil ihm auf der Autobahn ein Reifen seines Wohnwagenanhängers platzte. Dabei riß über dem geplatzten Reifen auch das Abdeckblech ab und beschädigte die dort liegende Kabeln. Die KFZ Vollkasko- Versicherung des Autobesitzers weigerte sich den Schaden zu begleichen und bekam dort recht. Denn laut Richter deckt eine Kaskoversicherung nur die Schäden ab, welche durch Unfall entstanden sind.

Quelle:  Sächsische Zeitung

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