Archiv für die 'allgemeine Versicherungen' Kategorie

Private Rechtsschutzversicherung

Freitag 29. Februar 2008 von Gaby Schäfer

Eine Rechtsschutzversicherung wird abgeschlossen für Berufsrechtschutz, Verkehrsrechtschutz, Rechtschutz für Haus- oder Wohnungseigentümer. Diese Sparten werden am meisten versichert.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen versicherten Rechtsstreit. Dazu
gehören Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, und Gerichtskosten. Sie ist eine der weniger wichtigen Versicherungen. Wie bei anderen Versicherungen ist ein Rechtsstreit kein unvorhergesehenes Ereignis. Eine Geldstrafe oder Zahlung zu der man in einen Prozess verurteilt werden kann, übernimmt die Versicherung nicht. Viele Bereiche sind in der Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar.

Dazu gehören Erbrecht und Familienrecht zum Beispiel bei Scheidung muss der Versicherungsbeginn drei Jahre zurückliegen. Bei einen Versicherungsfall vor Versicherungsbeginn und während der dreimonatigen Wartezeit besteht kein Leistungsanspruch.
Versichert sind die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen tritt die Haftpflichtversicherung ein. Es sollte eine hohe Selbstbeteiligung gewählt werden, da es wenig Sinn macht, sich um kleine Sachen zu streiten. Das Wichtigste ist der Schutz für Prozesse um große Summen. Mit Eintritt in das Rentenalter bieten viele Versicherungen einen Seniorentarif an, da ein Berufsrechtsschutz nicht mehr notwendig ist.

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Dienstag 5. Februar 2008 von Gaby Schäfer

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird von vielen unterschätzt. Neben einen Unfall kann aucheine Krankheit zum Ernstfall werden. Im Durchschnitt wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer vor Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Absicherung ist gerade für junge Menschen absolut unzureichend. Beamte können zur Absicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine Verbindung mit einer Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ist nicht zu empfehlen.


Der Abschluss eines Vertrages sollte möglichst von der gesunden Person erfolgen. Vorerkrankungen oder kleinere Leiden können später schon zu einer Ablehnung führen. Bei der Versorgungslückenberechnung sollten die gesetzlichen Leistungen berücksichtigt werden. Die staatliche Rente hat sich ab 2001 erheblich verschlechtert. Bis zum Renteneintrittsalter sollte die Versicherungsdauer und Rentenzahlungsdauer festgelegt werden. Eine Rente wird in den meisten Fällen ab 50% gezahlt, wenn auf Dauer eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist.



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Bei der Antragstellung müssen die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bei entsprechenden Annahmezweifel kann bei mehreren Gesellschaften ein Probeantrag gestellt werden.

Es sollte ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung angegeben sein. Die Versicherung kann sonst

auf eine Ausbildung zu einen anderen Beruf bestehen.

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