In unseren Nachbarland Österreich sind Autotuning und Fahrzeugumbau nur mit Eintrag in die Fahrzeugpapiere möglich. Ohne Eintrag besteht keine Betriebserlaubnis. Bei einen Unfall kann die Versicherung sogar die Leistung verweigern. Größere Umbauten müssen im Einzelfall vom TÜV genehmigt werden. Beim Selbsteinbau kontrolliert der TÜV den korrekten Einbau und die Einhaltung der Vorschriften. Die Allgemeine Betriebserlaubnis gibt es bei einfach einzubauenden Tuningteilen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis muss immer mitgeführt werden. Für einige Modelle ist eine Allgemeine Bauartgenehmigung vorgeschrieben. Eintrag in Zulassung und TÜV Vorführung ist meist notwendig. Eine EG – Betriebserlaubnis ist wie schon der Name sagt, in der gesamten EU gültig und muss ständig mitgeführt werden. Alle Vorschriften sind aber nicht in jeden Eu – Land gleich. Fragen Sie gegebenenfalls nach einer Ausnahmegenehmigung. Sicherheitsvorschriften können entsprechend der technischen Entwicklung und der Vielzahl an Automodellen verändert bzw. angepasst werden. Informieren Sie sich genau über Sitze, Gurte, Auspuffanlagen, Motortuning, Überrollbügel, Frontblenden, Spiegeländerungen, Scheibentönungsfolien, Lenkräder, Beleuchtungseinrichtung, Bauteile für Aerodynamik, Fahrwerkstuning, Bodenfreiheit, Endrohre, Radabdeckung, Spurverbreiterung.