Blitzwarner in Navigationsanlagen
Dienstag 25. März 2008 von Gaby Schäfer
Bei Vielfahrern werden Navigationsgeräte für die Tourenplanung immer beliebter. In der Kundenzufriedenheit können diese Geräte aber auf Grund der verschwommenen Rechtslage schnell zu Ärger führen. Als Fahrzeugeinrichtung dürfen Blitzwarngeräte in Navigationsanlagen während der Fahrt nicht verwendet werden. Radarwarner und Laserstörgeräte können helfen. Aber Vorsicht, sie sind verboten und dürfen während der Fahrt nicht aktiv sein. Verkehrsrechtler diskutieren, ob man die Alarmglocken überhaupt benutzen darf. Sie funktionieren so: Bei Annäherung an einen Blitzer meldet sich der vorher gespeicherte Pois (Points of Interest) im Navigationssystem. In der Schweiz gibt es ein ausdrückliches Verbot dieser Blitzwarner. Das Navigationsgerät kann beschlagnahmt werden.
Bei vorhergehenden Verkehrsverstössen kann es vielleicht sogar den Führerschein kosten. Beim Kauf eines Navigationsgerätes ist es günstig, wenn Sie auf die Verfügbarkeit eines Blitzwarners verzichten. In Deutschland gilt generell die Unschuldsvermutung. Für eine gezielte Kontrolle benötigt die Polizei einen konkreten Verdacht. Die Hersteller vertreten das Argument, die Kunden können sich vor der Tourenplanung die Blitzerstandorte ansehen. Die aktive Anzeige muss im Navigationsgerät extra aktiviert werden und für jeden Nutzer sollten die rechtlichen Konsequenzen klar sein. Eine eventuelle Veränderung wollen die Hersteller erst bei einer klaren Rechtssprechung vornehmen. Benutzer von mobile Navigationsgeräten sollten beachten, dass eine Diebstahlsicherung des Autos nicht ausreicht. Bei einen Einbruch erfolgt bei so einen hochwertigen Gerät kein Versicherungsschutz. Bei verlassen des Fahrzeuges sollten alle Verbindungsstecker gezogen und das Gerät entfernt werden.
Quelle: SZ
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 25. März 2008 um 16:04 und abgelegt unter Auto. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.























