Berufsunfähigkeitsversicherung

Dienstag 5. Februar 2008 von Gaby Schäfer

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird von vielen unterschätzt. Neben einen Unfall kann aucheine Krankheit zum Ernstfall werden. Im Durchschnitt wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer vor Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Absicherung ist gerade für junge Menschen absolut unzureichend. Beamte können zur Absicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine Verbindung mit einer Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ist nicht zu empfehlen.


Der Abschluss eines Vertrages sollte möglichst von der gesunden Person erfolgen. Vorerkrankungen oder kleinere Leiden können später schon zu einer Ablehnung führen. Bei der Versorgungslückenberechnung sollten die gesetzlichen Leistungen berücksichtigt werden. Die staatliche Rente hat sich ab 2001 erheblich verschlechtert. Bis zum Renteneintrittsalter sollte die Versicherungsdauer und Rentenzahlungsdauer festgelegt werden. Eine Rente wird in den meisten Fällen ab 50% gezahlt, wenn auf Dauer eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist.



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Bei der Antragstellung müssen die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bei entsprechenden Annahmezweifel kann bei mehreren Gesellschaften ein Probeantrag gestellt werden.

Es sollte ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung angegeben sein. Die Versicherung kann sonst

auf eine Ausbildung zu einen anderen Beruf bestehen.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 5. Februar 2008 um 22:49 und abgelegt unter Allgemein, allgemeine Versicherungen. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

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