Behindertenzuschuss beim Autokauf

Donnerstag 3. Juli 2008 von Gaby Schäfer

Bei verschiedenen Autoherstellern gibt es Neuwagen - Rabatt für behinderte Personen. Renault führte auf Initiative des Bundes behinderter Auto-Besitzer (BbAB) im Frühjahr 2002 als erste Marke diesen Behinderten-Rabatt offiziell ein. Es folgten VW; Audi; Skoda, Seat, Opel, Ford, Fiat, Toyota, Mitsubishi, BMW; Mercedes-Benz und Peugeot. Sie kommen auch behinderten Kindern und Schwerstbehinderten zugute, wenn die Fahrzeuge auf sie zugelassen werden. Die Vergünstigungen liegen zwischen 10 und 20 Prozent. Kaufen dürfen die Erziehungsberechtigten oder Betreuer des Fahrzeuges. Behinderte Menschen können darüber hinaus bei der Anschaffung eines Autos weitere finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Es handelt sich um staatliche Zuschüsse. Allerdings werden durch unzulängliche Informationen in den Medien häufig falsche Erwartungen geweckt. Als Faustregel gilt, für ein klassisches Arbeitsverhältnis ist die beste Voraussetzung. Für Personen außerhalb des Berufslebens , ob Kinder, Erwerbsunfähige oder Rentner, seien die Chancen auf Zuschüsse dagegen sehr gering. In den Genuss der Unterstützung kommt man in der Regel nur, wenn das Auto für den Arbeitsweg unverzichtbar ist. In schweren Fällen bei 100 Prozent und das Merkzeichen „Ag“. Eine finanzielle Unterstützung ist bis zu 9500 Euro möglich, bei Nettoeinkommen von rund 900 Euro. Ab 1800 Euro gibt es keinen Zuschuss. Anders ist es bei Zusatzausstattung. Wer laut Führerschein die Auflage hat, eine Automatik, ein Handbediengerät oder sonstige technische Hilfen zu benutzen, bekommt diese als Arbeitnehmer bezahlt. Individuelle Auskünfte über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung erteilt der Behindertenberater bei der zuständigen Arbeitsagentur.

Weitere Auskünfte über Bund behinderter Auto-Besitzer Tel. 06826/5782

Mail: Internet: www.bbab.de

Quelle : Saarbrücker Zeitung

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 3. Juli 2008 um 18:39 und abgelegt unter Auto. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

2 Kommentare über “Behindertenzuschuss beim Autokauf”

  1. Rothe Jens schrieb:

    ja das ist alles schön gut aber auch ich möchte wieder was vom leben haben können.
    habe, hab und gut alles verkaufen müssen,bin mit 70prozentG schwerbehindert u. berufs und arbeitsunfähig eingestuft(47) aber ich möchte schon noch am leben teilnehmen.
    der alles entscheidende tag war 03.09.2007ein kleiner fehltritt peng von 150 auf 0,bin auch deswegen in der privatinsolvenz.
    aber ich möchte wieder ein fahrzeug um meiner familie zu beweisen das es noch geht.
    danke fürs lesen,l4

  2. G. Franke schrieb:

    Alles gut und schön, wir sind doch immer benachteiligt!
    Bin seit 1974 50% Behindert durch einen Unfall mein Zustand wird immer schlechter und bin nun seit Juni 2006 in ständiger ärztlicher Behandlung und krankgeschrieben nehme zur zur Schmerzlinderung 3-4 x täglich ein Opiat. Ich habe 2006 EU-Rente beantragt dies ist bis Heute noch nicht beim SG geklärt. Weil ich eine kleine Rente bekomme und meine Frau einen kleinen Job hat bekomme ich nicht mal HARTZ IV (weil bis Heute beim BSG die Anrechnungssache noch nicht geklärt ist nur Kriegsrenten werden nicht angerechnet!.
    Ich will damit sagen auch wenn ich den Zuschuss vom Staat bekommen würde ich könnte mir das Auto nicht leisten obwohl ich es brauche denn mehr als 50 Meter laufen ist für mich zuviel. Die Ämter aber meinen ich bekomme nicht mal eine Parkerlaubnis - nun ja ich bin ja nicht eine gewisse Person aus der Regierung.
    Ich bin nun 52 Jahre und bin gespannt ob ich nochmal Gerechtigkeit erleben darf!!!!!

    Mfg

    G. F.

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