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Gaby Schäfer

Kaum zu glauben, aber wahr. Nach einem Gerichtsurteil kann das eigene Porträtfoto im Internet sehr teuer werden. Stelle ich mein Porträtfoto werbewirksam in das Internet, so muss ich mit hohen Forderungen des Fotografen rechnen. Wenn das Konterfei als professionelles Bewerbungsfoto in einem Fotostudio in Auftrag gegeben wurde, so sind mit der öffentlichen Zurschaustellung“ meines eigenen Fotos die Urheberrechte des Fotografen verletzt. Die Richter am Landgericht Köln stimmten einer Abmahnung mit einem Streitwert von 10000 Euro zu. Die Inhaberin beziehungsweise der Inhaber vom Fotogeschäft, kann dem Kunden untersagen, die in seinen Auftrag aufgenommenen Passbilder auf einer Internetseite zu präsentieren. Auch wenn digitalisierte Fotos auf CD mit einer extra niedrigen Auflösung für die Interneteignung bestellt werden, muss eine Zustimmung des Fotografen erfolgen. Das Gericht urteilte so:Das Bewerbungsfoto darf nur für den eigentlichen Zweck verwendet werden. Aktenzeichen 28 O 468/06) N  Wollen Sie ein Foto in das Internet stellen, lassen Sie sich am besten die Genehmigung vom Fotografen schriftlich geben. So gehen Sie einer rechtlichen Auseinandersetzung aus dem Weg.