Samstag 29. November 2008 von Gaby Schäfer
Eine Trennung im Alter kann zu finanziellen Problemen führen. Wenn eine Scheidung im Alter ansteht, sollte man sich vorab über die finanzielle Absicherung informieren. Eine Unterhaltsverpflichtung entfällt nicht wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine Rente bezieht. Kommt er jedoch nach derScheidung in Rente bekommt er den im Scheidungsverfahren festgestellte Versorgungsausgleich. Grundsätzlich ist aber, daß der Anspruch von Versorgungsausgleich keine Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen hat. Durch die Versorgungsausgleich wird allerdings die Summe der Unterhaltszahlung gemindert. Er befreit den unterhaltspflichtigen Ehepartner nicht dem anderen Ehepartner nicht bei dessen Erreichen der Altersgrenze.von der Unterhaltspflicht.
Diese Verpflichtung kann aber mit dem neuen Unterhaltsrecht zeitlich befristet oder sogar gesenkt werden. Mit der Scheidung verfällt auch der Anspruch auf Witwenrente. Es lohnt sich aber oft nicht die Scheidung hinauszuzögern, wenn man durch den Versorgungsausgleich eine höhere Rente erhält. Bezieht aber bei der Scheidung der ausgleichpflichtige Partner bereits eine Rente, so bekommt er diese solange ungekürzt ausgezahlt, bis der andere Partner ebenfalls erhält. Besteht allerdings ein hoher Altersunterschied, sollte man überlegen, ob im Falle der Unterhaltspflicht nicht freiwillig Unterhalt zahlen und somit in den vollen Genuß der Rentenzahlung zu kommen. </font></p>
Quelle SZ Zeitung.
Kategorie: Renten |
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Montag 10. November 2008 von Gaby Schäfer
Saarländische Tüftler und Experten entwickeln Rolli – In - System zum Transport von Rollstuhlfahrern. Integrierte Rollstuhlrampen gibt es schon lange. Neu aber ist eine Rampe, die sich zusammenklappen und im Fahrzeugboden versenken lässt. Dadurch bleibt der Laderaum des Wagens voll nutzbar. Rollstuhlfahrer im Auto hatten bisher mit äußerst mühseligen Ein- und Aussteigen zu kämpfen. Zum Glück rüsten in Deutschland 20 Unternehmen auf Wunsch Fahrzeuge behindertengerecht um.
In der Regel werden für solche Umbauten Hochdach - Kombis und Vans benutzt, da ein hoher Innenraum benötigt wird. Um das Fahrzeug rollstuhltauglich zu machen, wird im Heck der Boden tiefer gelegt. In der Regel ist eine Einfahrthöhe von 1,35 –1,40 Meter erforderlich. Der Rollstuhl wird über eine klappbare Rampe in den Wagen geschoben. Ein umgebautes Heckabteil, ein spezielles Verankerungssystem für den Rollstuhl und ein Sicherheitsgurt für den Passagier sorgen für Schutz während der Fahrt. Durch den Einbau einer Rollstuhlrampe war der Gepäckraum des Fahrzeuges meist nur noch schlecht nutzbar. Diese Einschränkung stand der Nutzung eines umgebauten Fahrzeuges als Familienauto, Leihwagen oder Taxi entgegen. Der Vorsitzende des Bundes behinderter Auto-Besitzer (BbAB) in Bexbach Achim Neunzling löste dieses Problem. Die Rampe wurde tiefer gelegt in den Fahrzeugboden versenkt. Der gesamte Fahrzeuginnenraum ist ohne Einschränkung nutzbar. Entsprechende Umrüstungen sind schon bei Citroen, Renault, Fiat, Ford und VW möglich. Der Umbau mit etwa 40 Arbeitsstunden kostet etwa 7000 Euro. Ein Autovermieter in Neunkirchen bietet als erster solche Fahrzeuge an. Bundesweit gibt es 19 Niederlassungen. Das Projekt Rolli-In bietet mehr Mobilität und Behinderte müssen nicht mehr auf den Autositz umsteigen.
Info: Über Behinderten - Rabatte und Zuschüsse beim Autokauf erteilt der Bund behinderter Auto-Besitzer, unter http://www.bbab.de
Quelle: Saarbrücker Zeitung
Kategorie: Auto |
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