Bei verschiedenen Autoherstellern gibt es Neuwagen – Rabatt für behinderte Personen. Renault führte auf Initiative des Bundes behinderter Auto-Besitzer (BbAB) im Frühjahr 2002 als erste Marke diesen Behinderten-Rabatt offiziell ein. Es folgten VW; Audi; Skoda, Seat, Opel, Ford, Fiat, Toyota, Mitsubishi, BMW; Mercedes-Benz und Peugeot. Sie kommen auch behinderten Kindern und Schwerstbehinderten zugute, wenn die Fahrzeuge auf sie zugelassen werden. Die Vergünstigungen liegen zwischen 10 und 20 Prozent. Kaufen dürfen die Erziehungsberechtigten oder Betreuer des Fahrzeuges. Behinderte Menschen können darüber hinaus bei der Anschaffung eines Autos weitere finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen. Es handelt sich um staatliche Zuschüsse. Allerdings werden durch unzulängliche Informationen in den Medien häufig falsche Erwartungen geweckt. Als Faustregel gilt, für ein klassisches Arbeitsverhältnis ist die beste Voraussetzung.Für Personen außerhalb des Berufslebens , ob Kinder, Erwerbsunfähige oder Rentner, seien die Chancen auf Zuschüsse dagegen sehr gering. In den Genuss der Unterstützung kommt man in der Regel nur, wenn das Auto für den Arbeitsweg unverzichtbar ist. In schweren Fällen bei 100 Prozent und das Merkzeichen „Ag“. Eine finanzielle Unterstützung ist bis zu 9500 Euro möglich, bei Nettoeinkommen von rund 900 Euro. Ab 1800 Euro gibt es keinen Zuschuss. Anders ist es bei Zusatzausstattung. Wer laut Führerschein die Auflage hat, eine Automatik, ein Handbediengerät oder sonstige technische Hilfen zu benutzen, bekommt diese als Arbeitnehmer bezahlt. Individuelle Auskünfte über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung erteilt der Behindertenberater bei der zuständigen Arbeitsagentur.
Weitere Auskünfte über Bund behinderter Auto-Besitzer Tel. 06826/5782
Mail: Internet: www.bbab.de
Quelle : Saarbrücker Zeitung