Verkehrssünden in der EU
Freitag 25. Juli 2008 von Gaby Schäfer
Wer im EU-Ausland geblitzt wird, bekommt den Bescheid nach Hause geschickt – sofern nicht an Ort und Stelle kassiert wird. Ab 1. Januar 2008 ist es soweit – Ordnungshüter in Frankreich, Italien und den Beneluxstaaten kassieren jetzt schon gerne vor Ort. In Rom falsch geparkt, in Belgien zu schnell gefahren, in Polen eine rote Ampel missachtet, noch kann das glimpflich ausgehen. Zu viele Autofahrer, so der ADAC; glauben jedoch, sie hätten bis dahin „Narrenfreiheit“. Dem ist aber nicht so. Die Behörden von Belgien und Niederlande sind dazu übergegangen, Bußgelder durch private Inkassobüros eintreiben zu lassen, auch wenn der rasende Urlauber längst wieder zu Hause ist. Mit Österreich hat Deutschland seit zehn Jahren ein entsprechendes Abkommen. Die Ordnungshüter in Italien, Frankreich oder den Beneluxstaaten werden gern „rabiater“ und kassieren vor Ort. Wer nicht zahlen kann, muss das Auto stehen lassen und wird zum nächsten Geldautomaten chauffiert. Auch die
70 Euro-Grenze wiegt vor allem deutsche Autofahrer in trügerischer Sicherheit. Wer hierzulande beispielsweise 20 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, zahlt lediglich 35 Euro Strafe, in Frankreich aber schon 90 Euro und mehr, in Spanien bis zu 300 Euro. Ein EU-Ausländer muss in Italien sofort bezahlen. Damit sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Wer nicht zahlen kann, muss mindestens die hälfte der anfallenden Geldbuße entrichten, sonst wird das Auto beschlagnahmt. In der Schweiz gelten die höchsten Bußgelder Europas. Bei schweren Verstößen wird die Strafe nach dem Einkommen festgelegt. Wer nicht bezahlen kann muss eine Kaution hinterlegen. Bußgeldbescheide können innerhalb einer Frist auch bei einem späteren Grenzübertritt eingefordert werden. In Belgien kostet auf der Autobahn 10 km pro Stunde Überschreitung 150 Euro. Bei nicht vorhandenen Geld wird das Auto eingezogen. Bei Nichtzahlung innerhalb von vier Tagen kann das Auto „verwertet“ werden. In Frankreich können Strafen bis zu 3000 Euro erfolgen, eine Kaution kann verlangt werden oder das Auto wird stillgelegt. In Österreich kommt es bei Bußgelder über 35 Euro grundsätzlich zu einem Verwaltungsstrafverfahren. In Finnland wird das Bußgeld abhängig vom Einkommen nach oben hin frei festgelegt.
Quelle: Saarbrücker Zeitung
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