Archiv für März, 2008

Blitzwarner in Navigationsanlagen

Dienstag 25. März 2008 von Gaby Schäfer

Bei Vielfahrern werden Navigationsgeräte für die Tourenplanung immer beliebter. In der Kundenzufriedenheit können diese Geräte aber auf Grund der verschwommenen Rechtslage schnell zu Ärger führen. Als Fahrzeugeinrichtung dürfen Blitzwarngeräte in Navigationsanlagen während der Fahrt nicht verwendet werden. Radarwarner und Laserstörgeräte können helfen. Aber Vorsicht, sie sind verboten und dürfen während der Fahrt nicht aktiv sein. Verkehrsrechtler diskutieren, ob man die Alarmglocken überhaupt benutzen darf. Sie funktionieren so: Bei Annäherung an einen Blitzer meldet sich der vorher gespeicherte Pois (Points of Interest) im Navigationssystem. In der Schweiz gibt es ein ausdrückliches Verbot dieser Blitzwarner. Das Navigationsgerät kann beschlagnahmt werden.


Bei vorhergehenden Verkehrsverstössen kann es vielleicht sogar den Führerschein kosten. Beim Kauf eines Navigationsgerätes ist es günstig, wenn Sie auf die Verfügbarkeit eines Blitzwarners verzichten. In Deutschland gilt generell die Unschuldsvermutung. Für eine gezielte Kontrolle benötigt die Polizei einen konkreten Verdacht. Die Hersteller vertreten das Argument, die Kunden können sich vor der Tourenplanung die Blitzerstandorte ansehen. Die aktive Anzeige muss im Navigationsgerät extra aktiviert werden und für jeden Nutzer sollten die rechtlichen Konsequenzen klar sein. Eine eventuelle Veränderung wollen die Hersteller erst bei einer klaren Rechtssprechung vornehmen. Benutzer von mobile Navigationsgeräten sollten beachten, dass eine Diebstahlsicherung des Autos nicht ausreicht. Bei einen Einbruch erfolgt bei so einen hochwertigen Gerät kein Versicherungsschutz. Bei verlassen des Fahrzeuges sollten alle Verbindungsstecker gezogen und das Gerät entfernt werden.

Quelle:  SZ

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Autoversicherung- Haftpflicht vergleichen Sie

Montag 10. März 2008 von Gaby Schäfer

Wie wichtig sind Vergleiche und was kann man sparen.

In Deutschland sind über 46 Millionen Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs. In Deutschland müssen alle angemeldeten Fahrzeuge bei der Autohaftpflichtversicherung versichert sein. Doch wie findet man aus der großen Anzahl der Versicherungsgesellschaften das richtige Versicherung und das beste Angebot für seinen Zweck. Denn Auto ist nicht gleich Auto. Wenn ich ein Auto anmelde, dann benötige ich zuerst eine Deckungskarte der zukünftigen Versicherungsgesellschaft, bei der ich mein Fahrzeug versichern will. Die Prämie die nach der Anmeldung zu zahlen ist, ist aufgegliedert in die Typenklasse in die das Fahrzeug zugeordnet wird, dann erfolgt die Eingliederung in die Regionalklassen und der Schadensfreiheitrabatt. Der Schadensfreiheitsrabatt richtet sich nach den Jahren die unfallfrei gefahrenen wurden. Die Autohaftpflichtversicherung ist wie der Name schon sagt eine Pflichtversicherung. Sie deckt den Schaden ab bei einem Unfall der durch den Verkehrsteilnehmer entstanden ist. In der Haftpflichtversicherung werden auch Personen, Sachen und Vermögensschäden Dritter abgesichert. Haben Sie einen Schaden am eigenen Fahrzeug, ist dieser nicht versichert. Dafür bedarf es einer anderen Versicherung, wie die Vollkasko oder Teilkaskoversicherung. Die Prämien der einzelnen Versicherungsgesellschaften sind oftmals sehr unterschiedlich , daher lohnt es sich zu vergleichen. Sie können damit unter Umständen und je nach Schadensfreiheitsrabatt viel Geld sparen. Deshalb sollte man immer zuerst vergleichen und dann versichern. Weitere Zusatzversicherungen für Ihr Fahrzeug sind die Inssassenversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung und den Schutzbrief.



www.directline.de

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