Archiv für Februar, 2008

Berufsunfähigkeitsversicherung

Dienstag 5. Februar 2008 von Gaby Schäfer

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird von vielen unterschätzt. Neben einen Unfall kann aucheine Krankheit zum Ernstfall werden. Im Durchschnitt wird etwa jeder vierte Arbeitnehmer vor Eintritt in das Rentenalter berufsunfähig. Die gesetzliche Absicherung ist gerade für junge Menschen absolut unzureichend. Beamte können zur Absicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbaren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in Kombination mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Eine Verbindung mit einer Rentenversicherung oder Kapitallebensversicherung ist nicht zu empfehlen.


Der Abschluss eines Vertrages sollte möglichst von der gesunden Person erfolgen. Vorerkrankungen oder kleinere Leiden können später schon zu einer Ablehnung führen. Bei der Versorgungslückenberechnung sollten die gesetzlichen Leistungen berücksichtigt werden. Die staatliche Rente hat sich ab 2001 erheblich verschlechtert. Bis zum Renteneintrittsalter sollte die Versicherungsdauer und Rentenzahlungsdauer festgelegt werden. Eine Rente wird in den meisten Fällen ab 50% gezahlt, wenn auf Dauer eine Berufsausübung nicht mehr möglich ist.



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Bei der Antragstellung müssen die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bei entsprechenden Annahmezweifel kann bei mehreren Gesellschaften ein Probeantrag gestellt werden.

Es sollte ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung angegeben sein. Die Versicherung kann sonst

auf eine Ausbildung zu einen anderen Beruf bestehen.

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Kategorie: Allgemein, allgemeine Versicherungen | Keine Kommentare »

Die Insassenunfallversicherung

Dienstag 5. Februar 2008 von Gaby Schäfer

Insassenunfallversicherung sinnvoll oder nicht?

Die Insassenunfallversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften zusätzlich angeboten. Was und Wer wird dabei versichert?Dabei sollte man wissen, daß Insassen im unfallverursachenden Fahrzeug durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ist jedoch bei einem Unfall die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, tritt dann bei Personenschaden die Unfallinsassenversicherung ein, bei Insassen im eigenen Fahrzeug. Passiert aber ein Unfall bei dem kein Dritter daran beteiligt ist, z.B. bei einem Platzen des Reifens, bei dem es auch zu Personenschaden kommt, wird dieser Schaden nicht durch die Haftpflicht abgedeckt, sondern nur durch die Insassenunfallversicherung. Eine weitere Zusatzleistung ist der sogenannte Autoschutzbrief. Dieser Autoschutzbrief ist vor allem für Fahrer die viel und  mit dem Auto unterwegs sind, ganz gleich ob im Inland oder Ausland. Auch bei älteren Autos ist der Abschluss eines Autoschutzbriefes sinnvoll, vor allem wenn das Auto pannenanfällig ist.

Was beinhaltet ein Autoschutzbrief? Er deckt Notfallsituationen die personen- oder fahrzeugbezogen sind im Ausland ab. Sie beinhaltet die schnelle Reparatur Ihres Fahrzeugs, damit sie ihre Fahrt wieder aufnehmen können, oder sollte das nicht möglich sein, mit einem Mietwagen oder anderem Verkehrsmitteln. Wenn Personen zu Schaden kommen, wird auch hier reguliert, die Kosten fpr die Rückreise von Verletzten oder Kranken wird übernommen.

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Kategorie: Auto | Keine Kommentare »