Risikolebensversicherung
Donnerstag 10. Januar 2008 von Gaby Schäfer
Risikolebensversicherung notwendig oder nicht? Wenn Sie eine Familie zu versorgen haben, und / oder hohe Belastungen zu tilgen haben, ist es sinnvoll eine Risikolebensversicherung abzuschliessen. Im Todesfall sei es durch Krankheit oder Unfall zahlt die Risikolebensversicherung die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Die Hoehe der Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer frei entscheiden, wichtig ist dass die Summe ausreichend ist im Schadensfall.

Jedenfalls ist die haeusliche und finanzielle Situation zu beruecksichtigen. Eine Tabelle zur Berechnung der Versicherungsumme kann man beim BDV anfordern. Auch ist zu beachten beim Abschluss einer Risikolebensversicherung dass die Inflationsrate eingerechnet werden. Eine spaetere Erhoehung kann teuer werden und ist meist nur nach einem erneuten Gesundheitscheck moeglich. Die Versorgungssituation ist auch ausschlaggebend bei der Laufzeit einer Risikolebensversicherung.Entspannter ist die Versorgunglage wenn die Kinder aus dem Hause und selbststaendig fuer ihren Lebensunterhalt sorgen.
Dann kann man so fern man moechte die Versicherungssumme reduzieren. Dieses ist bei fast jeder Gesellschaft möglich. Beim Ausfuellen des Antrags wird bei Personenversicherung immer Fragen zum Gesundheitszustandes gestellt. Diese muss man genau und wahrheitsgemaess beantworten von Antragsteller selbst. Auf keinen Fall lassen sie den Versicherungsvertreter diese Gesundheitsfragen ausfuellen. Denn um die Abschlussprovision zu verdienen, lassen einige Vertreter Vorhererkrankungen einfach weg mit der Begruendung sie seien nicht notwendig. Denn sobald die Unterschrift unter dem Vertrag steht, entbinden sie in der Regel fuer die Vergangenheit und in der Zukunft alle Aerzte und Institutionen gegenueber der Versicherungsgesellschaft von der Schweigepflicht. Nur wenn Sie Zeugen haben, die ihnen bestaetigen koennen, dass sie die Vorerkrankungen dem Vertreter angegeben haben, muss sich die Versicherungsgesellschaft dieses Wissen des Vertreteps anrechnnen lassen. In dem Fall muss die Versicherung zahlen.
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