Archiv für Januar, 2008

Riesterrente

Samstag 26. Januar 2008 von Gaby Schäfer

Für das Alter vorsorgen mit der Riesterrente. Die Riesterrente ist der Renner, sie boomt, wie die Branche meldet. Die zusätzliche Vorsorge für das Alter ist unumgänglich und notwendig. Nur durch eine optimale Vorsorge kann auch im Alter ein sorgenfreies Leben ermöglicht werden. Was ist zu tun und für wen gilt das? Auch den Arbeitnehmer der nur gering verdient, lohnt sich die Riesterrente.

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Ist das Einkommen besonders niedrig, reichen alleine die Zulagen schon aus, um die Sparleistung von eins bis vier Prozent zu erlangen. Sie müssen jedoch einen Mindesteinlagenbeitrag leisten. Dieser Beitrag beträgt 60 Euro pro Jahr, unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder. Sie müssen jedoch einen Antrag auf Zulagen stellen, denn diese Zulagen zur Förderrente bekommen man nicht nach Vertragsabschluss automatisch. Diese müssen gesondert beantragt werden, immer zu Beginn des Jahres. Diese Anträge verschicken die Anbieter im Februar oder März. Sie müssen den Antrag ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Der Antrag muss spätestens zwei Jahre nach dem Jahr, für welches sie gezahlt haben, gestellt werden, sonst erlischt er. Deshalb ist es wichtig so früh wie möglich die Zulagen zu beantragen, denn sie bringt ihnen auch Zinsen. Sinnvoll ist es, damit es nicht vergessen wird einen Dauerauftrag einzurichten, damit die jährlichen Zahlungen nicht vergessen werden. Der Riestersparer muss der Zulagenstelle erlauben, sein Gehalt bei der Deutschen Rentenversicherung zu erfahren. Arbeitnehmer die keine Sozialversicherung haben, wie Beamte, müssen den Antrag bei ihrer Dienststelle melden. Die Riesterrente kann nicht abgetreten werden. Aber sobald Sie die Riesterrente in Anspruch nehmen im Alter ist sie steuerpflichtig, das heisst sie müssen dafür Steuern zahlen

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Kategorie: Renten | 2 Kommentare »

Risikolebensversicherung fuer zwei Leben

Donnerstag 10. Januar 2008 von Gaby Schäfer

Was ist eine Risikolebensversicherung für zwei Leben und wann sollte man sie abschließen und was geschieht im Todesfall? Eine Risikolebensversicherung auf zwei Leben können Ehepaare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften abschließen. Die Versicherungssumme wird jedoch nur einmal bei Tod des Erstverstorbenen ausgezahlt. Diese Art der Versicherung ist günstiger als zwei separate Versicherungspolicen. Bei Lebensgemeinschaften ist darauf zu achten, dass beim Abschluss einer Risikolebensversicherung für beide nur sehr geringe Steuerfreibeträge zum Tragen kommen.
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Dazu kommen im Todesfall erhebliche Erbschaftssteuer auf den Überlebenden zu. Wie man dieses Problem umgehen kann, informiert sie ein Merkblatt des BdV, welches sie kostenlos anfordern können. Neben der Risikolebensversicherung sollte eine private Berufsunfallversicherung für jeden Berufstätige zusammen mit einem Todesfallschutz günstiger sein als eine alleinige Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Kombination sollte man immer wählen, auch dann wenn der Todesfallschutz noch nicht benötigt wird. Eine Berufsunfallversicherung fur nur eine Person ist auch möglich bei der Einbindung in eine Risikolebensversicherung für zwei. Deshalb ist eine gründliche Beratung vor Abschluss immer sinnvoll und sollte immer in Betracht gezogen werden.
Oftmals wird auch von Kreditinstituten eine Risikolebensversicherung als sogenannte Restschuldversicherung angeboten und auch bei vielen Kreditinstituten verlangt. Diese Versicherung dient dazu, dass im Todesfall die Kreditsumme abgedeckt ist. Die Höhe der Versicherung entspricht der Höhe des Kredites. Dieser Vertrag wird meist zur Bedingung gemacht damit der Kredit genehmigt wird, ist aber nicht zwingend notwendig.

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Kategorie: allgemeine Versicherungen | Keine Kommentare »