Archiv für Januar, 2008

KFZ-Haftpflichtversicherung

Samstag 26. Januar 2008 von Gaby Schäfer

Infos und Tipps über die Versicherung eines Autos. Für jeden Autohalter ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und sie wird unterteilt in zwölf Klassen. Die Einstufung des Fahrzeuges in die entsprechende Klasse richtet sich nach der Häufigkeit einer Schadensmeldung. Der Verursacher eines Auto -Unfalles hat für den Schaden des Geschädigten aufzukommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt dafür ein.
Die vorgeschriebene Deckungssumme ist 2,5 Millionen bei Personenschäden. Bei mehreren getöteten
oder verletzten Personen 7,5 Millionen Euro und 500000 Euro fuer Sachschäden. Die höchstmögliche Versicherungssumme ist bei den meisten Versicherungen 100 Millionen und ist auch empfehlenswert. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen, wenn nötig auch vor Gericht.

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Die Einstufung erfolgt nach Regional- und Typklassen. Für die Regionalklassen gibt es über 400 Zulassungsbezirke. Unterschiede gibt es für Beamte/Nichtbeamte. Viele Zuschläge und Schadensfreiheitsrabatte sowie Rückstufungen führen zu einen unübersichtlichen „Tarifdschungel“.
Durch die Wahl einer günstigen Versicherungsgesellschaft und in der Regel ein Familienauto kann erheblich an Versicherungsprämie gespart werden. Oft entscheidende Kriterien sind die Kilometerleistung, Alleinbenutzung und Garage. Veränderungen sollten sofort der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Sie sollten natürlich nicht nur die Versicherungskosten , sondern auch alle Versicherungsbedingungen vergleichen und prüfen.

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Kinderversicherung

Samstag 26. Januar 2008 von Gaby Schäfer

Versicherung des Kindes bei krankheitbedingter Invalität und Unfall. Diese Versicherung zahlt bei krankheitsbedingter Invalidität und bei Unfall.Die Versicherungsgesellschaften bieten diese Kinderunfallversicherung an. Es existieren sehr unterschiedliche Beiträge und ebenso unterschiedliche Vertragsangebote. Manche Anbieter bieten eine Einmalzahlung. Andere zahlen eine lebenslange Rente. Auch eine Kombination ist bei manchen Anbieter möglich. Welche Variante vereinbart wird hängt von den finanziellen Möglichkeiten, den Bedürfnissen und den Lebensstandard ab.

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Es sollte eine monatliche Mindestrente von 1000 EURO vereinbart sein. Bei diesen Verträgen gibt es oft große Einschränkungen. Deshalb sollte jeder Vertrag gut überlegt sein. Das erste Lebensjahr ist oft nicht
versichert. Entwicklungsfehler und Geburtsschäden sind ausgeschlossen.
Viele Eltern bleiben somit auf einen hohen Invaliditätsrisiko sitzen. Ein Vertrag mit einer Einmalzahlung ist in der Regel sinnvoller. Dieses Angebot ist in der Regel günstiger. Im Versicherungsfall sind mehr Freiheiten und das Geld kann nach den Bedürfnissen des Kindes verwendet werde

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