Archiv für November, 2007

Autoversicherung- Haftpflicht

Montag 5. November 2007 von Gaby Schäfer

Wie wichtig sind Vergleiche? In Deutschland sind ca. 46 Millionen Fahrzeuge auf den Strassen unterwegs. Alle in Deutschland gemeldeten Fahrzeuge müssen
versichert sein. Doch wie findet man aus der grossen Anzahl der Versicherungsgesellschaften das richtige Angebot für seinen Zweck.

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Denn Auto ist nicht gleich Auto. Will ich ein Auto anmelden, benötige ich eine Deckungskarte der zukünftigen Versicherung. Die Versicherungsprämie die nach der Anmeldung zu zahlen ist,

ist aufgegliedert in die Typenklasse in die das Auto zugeordnet wird, dann erfolgt die Eingliederung in die Regionalklassen und der Schadensfreiheitrabatt. Der Schadensfreiheitsrabatt richtet sich nach den Jahren die unfallfrei gefahren wurden. Die Haftpflichtversicherung ist wie der Name schon sagt eine Pflichtversicherung. Sie deckt den Schaden ab, der durch den Verkehrsteilnehmer entstanden ist, durch einen Unfall. In der Haftpflichtversicherung sind Personen, Sachen und Vermögensschäden Dritter abgesichert. Schäden am eigenen Auto sind nicht versichert. Da die Prämien der einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sind , lohnt es sich zu vergleichen. Sie können damit unter Umständen und je nach Schadensfreiheitsrabatt viel Geld sparen. Deshalb immer zuerst vergleichen und dann versichern. Über die Insassenversicherung, Schutzbrief, Teilkasko oder Vollkasko ein anderes Mal.

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Kategorie: Auto | Keine Kommentare »

Grundlagen der Haftpflichtversicherung

Montag 5. November 2007 von Gaby Schäfer

Jeder Bürger ist von Gesetzes wegen für einen verursachten Schaden zum Schadenersatz verpflichtet. Ohne Haftpflichtversicherung kann es schnell zum finanziellen Ruin des Schädigers führen. Es besteht Haftung mit dem gesamten Vermögen bis zur Pfändungsgrenze. Auch das Einkommen kann gepfändet werden. Nur mit einer Haftpflichtversicherung lässt sich so ein hohes Risiko vermeiden. Bei der Privathaftpflichtversicherung besteht Schutz für fahrlässige Schäden im privaten Bereich. In der Regel können der Ehepartner und die Kinder bis zum Ausbildungsende mitversichert werden. Auch der Partner bei einer Lebensgemeinschaft kann kostenlos mitversichertwerden. Im Versicherungsvertrag sollte dazu ein Vermerk vorhanden sein.
Kinder unter sieben Jahren können nicht haftbar gemacht werden. Bei Kinder im Straßenverkehr besteht sogar erst eine Haftung ab zehn Jahren. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht der Kinder nicht verletzen wehrt der Haftpflichtversicherer Schadenersatzansprüche ab. Im Streitfall auch vor Gericht

Deutsche Familienversicherung
Haftpflichtversicherungshöhe
Vermögensschadenhaftpflicht und Amtshaftpflicht
In der Privathaftpflichtversicherung sollte die Mindestversicherungssumme drei Millionen betragen
pauschal für Sach- und Personenschäden. Für BdV-Mitglieder sind günstige Gruppenverträge möglich. Deckungssummen von drei – fünf oder zehn Millionen sind möglich ab 30 Euro Jahresbeitrag.150Euro Selbstbeteiligung sind Vertragsinhalt.
Für einen geringen Zuschlag können Beamte eine Amtshaftpflichtversicherung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen. Für Lehrer im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflichtversicherung möglich als Zusatz in der Privathafthaftpflicht.
Gegen Regressansprüche der Dienststelle bei Vermögensschäden können Beamte über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden.


Tierhalterhaftpflicht Selbst wenn kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist, haften Halter von Hunden, Pferden
und anderen Nutztieren. Somit ist unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht zu empfehlen. Katzen
und Kleintiere sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen.

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Bootshaftpflichtversicherung
Bootseigentümer sollten für den Fall einer Schadenzufügung diese Versicherung abschließen.
Für Surfer ist auch eine Surfbretthaftpflichtversicherung möglich.


Haus-und-Grundbesitzer-Haftpflicht Häuser und Grundstücke müssen in einen gefahrenfreien und verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Der Eigentümer kann für Schäden haftbar gemacht werden. Bei selbstbewohnten Einfamilienhaus bietet die Privathaftpflicht ausreichend Schutz.
Für unbebaute Grundstücke und vermietete Häuser sollte eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
abgeschlossen werden.
Besitzer von Eigentumswohnungen sollten ebenfalls eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht
abschließen. Da sie auch Gemeinschaftseigentum haben, besteht keine Absicherung in der Privathaftpflicht.


Oeltank-Gewässerschaden-Haftpflicht Bei Betreibern von Heizöltank oder Öltank besteht die Gefährdung von Grundwasser und Gewässern. Wird der Tank regelmäßig kontrolliert? Wie ist der Tank gelagert? Ist in der Nähe ein
ein Trinkwasserschutzgebiet? Ein Liter Heizöl kann Millionen Liter Wasser verseuchen. Sie haften nach dem Gesetz für alle Schäden. Gefahrenabwendung (Abriss von Gebäuden, Erdaushub usw.

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Kategorie: allgemeine Versicherungen | 1 Kommentar »