Archiv für November, 2007

Erben und der Nachlass.

Samstag 17. November 2007 von Gaby Schäfer

Wenn man was zu vererben hat, und man Streit vermeiden will, worauf sollte man achten. Es sollte doch alles so einfach sein, man macht sein Testament und regelt damit wer nach dem Tode erben soll. Doch was ist wenn kein Testament vorliegt. Was passiert dann. In der Regel tritt dann die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Doch wenn man das nicht will, braucht man in jedem Fall ein Testament. Am besten vor einem Notar, oder aber Sie schreiben es selbst. Die Betonung liegt auf selbst und muss von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst sein.
Und vor allen Dingen darf man das Datum und die Unterschrift nicht vergessen. Denn das Datum kann von grosser Wichtigkeit sein, wenn plötzlich weitere Testamente auftauchen. Dann gilt immer das zuletzt geschriebene. Was besagt das Erbschaftsrecht und wer bekommt was von der Erbschaft, Das Erbrecht besagt dass immer nach Rangfolge vererbt wird.
Erben 1. Ordnung sind die Kinder und deren Kinder – ergo die Enkel bzw. Urenkel.
Erben 2 Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Kinder, als Onkel, Tanten, u.s.w.
Erben 3. Ordnung sind die Grosseltern und deren Kinder
Erben 4. Ordnung sind die Urgrosseltern und deren Kinder.
Der Ehegatte spielt eine besondere Rolle, Ehepartner sind keine Verwandten, sondern erben unabhängig von der Erbfolge. Ehepartner erben neben den Erben der 1 Ordnung die Hälfte des Vermögens. Man kann den Ehepartner auch mittels Testament besser absichern. Doch das ist ein anderes Thema.

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Kategorie: Familie | Keine Kommentare »

Die Kaskoversicherung fuer Ihr Fahrzeug.

Samstag 17. November 2007 von Gaby Schäfer

Wann ist eine Teilkaskoversicherung und wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll und was leistet sie? Eine Kaskoversicherung ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis. Man unterscheidet zwischen der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung. Diese Versicherungen kommen für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Regulierung des entstandenen Schadens richtet sich aber nach der Art der Kaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die nicht durch die Schuld des Fahrers entstanden sind.


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Sie bezahlt Brandschäden wenn durch eine Kurzschluss ein Brand ausgelöst wurde. Wenn das Auto gestohlen wurde, wird geklautes Eigentum sowie die Schäden am Fahrzeug die durch den Diebstahl entstanden sind , reguliert. Schäden, die durch Sturm,Blitz, Hagel und Überschwemmung entstanden sind gehören ebenfalls dazu, sowie Schäden durch Wild, hierbei gelten jedoch nur Haarwild und Jagdwild, keine Haustiere, keine Pferde, Schäden bei Glasbruch. Aber die Teilkaskoversicherung zahlt nicht bei Kratzern am Fahrzeug, bei Vandalismus bei Aufbrechen des Fahrzeugs ohne dass etwas gestohlen wurde oder bei grobfahrlässigem Verhalten des Fahrers und nicht bei Schäden am eigenen Fahrzeug bei einem selbstverschuldeten Unfall. Die Prämie setzt sich zusammen aus Typklasse des Fahrzeugs, die jährlich neu festgelegt.wird. Die niedrigste TK Klasse ist 10 und die höchste TK40. Hier gibt es keine Rabatte.
Die Vollkaskoversicherung ist wie die Teilkaskoversicherung eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie bietet einen umfassenden Schutz für Schäden am eigenen Fahrzeug. Sie kommt neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung noch auf für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, bei Vandalismusschäden wie z.B. bei Kratzer und Beulen am Auto, abgebrochene Antennen, Einbruch und Schäden durch nicht ermittelte Verursacher bei Fahrerflucht oder Parksünder u.s.w. Die Vollkaskoversicherung lohnt es sich bei Neuwagen bis zu drei Jahren. Dann kann man auf die Teilkaskoversicherung umsteigen. Aber unter bestimmten Voraussetzungen lohnt es sich aber die Vollkaskoversicherung bei zu behalten. z.B. bei einem hohen Schadensfreiheitsrabatt. Auch hier ist es wichtig zu vergleichen.

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Kategorie: Auto | Keine Kommentare »